CAP Arreghini S.p.A., in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 1, Absätze 125-129, des Gesetzes 124/2017, erklärt die Existenz von Beihilfen, die der Veröffentlichungspflicht im Nationalen Beihilfenregister unterliegen. Der entsprechende Link wird unten angegeben:
